AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Your Textile und werden Bestandteil sämtlicher Angebote und Auftragsbestätigungen.

Your Textile – Ferda Binen Waldhausener Str. 216 in 41061 Mönchengladbach

Geschäftsinhaberin: Ferda Binen

Tel.: +49 163 348 33 93 (DE)

Tel.: +90 544 559 40 00 (TR)

E-Mail: info@your-textile.com

 

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Your Textile (nachfolgend „Verkäufer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), sofern nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB nur, sofern sie vom Verkäufer ausdrücklich in Textform bestätigt wurden. Für Unternehmer gelten ergänzend die speziell als „B2B-Regelung“ gekennzeichneten Bestimmungen.

  1. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Herstellung und Lieferung von Textilien und textilnahen Produkten, insbesondere kundenspezifischer Sonderanfertigungen, wie z. B. bedruckte, bestickte, sublimierte oder individuell konfektionierte Textilien und Merchandise. Die vom Verkäufer hergestellten Produkte sind überwiegend kundenspezifische Anfertigungen, die aufgrund ihrer Individualisierung nicht anderweitig verwendet werden können.  

Maßgeblich für Umfang, Beschaffenheit und Ausführung sind ausschließlich:

  • das schriftliche Angebot,
  • die Auftragsbestätigung,
  • sowie die vom Kunden freigegebenen Produktionsunterlagen.
  1. Vertragsschluss

Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Produktion bzw. Vorbereitung der Produktion zustande. Angebote haben – sofern nicht anders angegeben – eine Gültigkeit von 30 Kalendertagen. Änderungen nach Vertragsschluss bedürfen der Bestätigung in Textform und können zu Mehrkosten sowie Terminverschiebungen führen.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Produktion erforderlichen Daten, Informationen und Unterlagen vollständig, korrekt und fristgerecht bereitzustellen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit, inhaltliche Richtigkeit und technische Umsetzbarkeit der übermittelten Daten (z. B. Logos, Marken, Texte, Farbwerte). Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die übermittelten Daten auf rechtliche, technische oder inhaltliche Fehler zu prüfen.

Produktionsfehler oder Verzögerungen, die auf fehlerhafte, unvollständige oder verspätet bereitgestellte Kundendaten zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden. Vom Kunden zu liefernde Druckdaten sind grundsätzlich als vektorisierte Dateien (z. B. AI, EPS oder druckfähiges PDF) bereitzustellen.

Werden abweichende Dateiformate (z. B. JPG, PNG, Word- oder PowerPoint-Dateien) übermittelt, erfolgt eine etwaige Aufbereitung, Nachzeichnung oder Konvertierung ohne Gewähr und kann zu Mehrkosten sowie zu Abweichungen im Druckergebnis führen.

Für Fehler, Qualitätsverluste oder Abweichungen, die auf ungeeignete oder nicht druckfähige Dateiformate zurückzuführen sind, übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Vom Kunden verwendete Schriftarten (Fonts) sind vollständig einzubetten oder in Pfade umzuwandeln. Für Abweichungen oder Fehler aufgrund fehlender, fehlerhafter oder nicht korrekt eingebetteter Schriftarten übernimmt der Verkäufer keine Haftung.

Der Kunde ist verpflichtet, alle übermittelten und freigegebenen Produktionsdaten eigenständig zu sichern. Eine Archivierung durch den Verkäufer erfolgt – sofern überhaupt – nur für einen begrenzten Zeitraum und ohne Gewähr.

  1. Freigabe & Produktionsbeginn

Vor Produktionsbeginn erhält der Kunde auf Wunsch Entwürfe, Mock-ups, Visualisierungen oder Muster zur Freigabe. Mit der Freigabe in Textform bestätigt der Kunde die vollständige Richtigkeit aller Angaben, insbesondere hinsichtlich Designs, Farben, Maße, Platzierungen und Inhalte. Erfolgt innerhalb der vom Verkäufer gesetzten Frist keine Ablehnung oder Änderungsmitteilung, gilt die Freigabe als erteilt. Freigaben können auch per E-Mail oder sonstiger Textform erfolgen und sind rechtlich verbindlich. Nach erfolgter Freigabe sind Reklamationen wegen Design-, Farb-, Platzierungs- oder Gestaltungsabweichungen ausgeschlossen, sofern diese der freigegebenen Vorlage entsprechen.

Muster und Mock-ups dienen ausschließlich als Referenz. Abweichungen zur Serienproduktion sind produktionstechnisch bedingt möglich und stellen keinen Mangel dar, sofern sie branchenüblich sind.

Farbwerte sind vom Kunden eindeutig zu definieren. Pantone-Farben (Pantone C/ Pantone U) gelten als verbindliche Referenz. CMYK-Angaben dienen lediglich als unverbindliche Näherungswerte. Bildschirmdarstellungen (RGB) sind nicht verbindlich.

Abweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Muster und Serienproduktion stellen keinen Mangel dar, sofern sie branchenüblich sind.

  1. Preise

Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Versand-, Verpackungs-, Zoll-, Einfuhr- oder sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet. Preisangaben basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Material-, Energie-, Produktions- und Transportkosten. Ändern sich diese Parameter nach Vertragsschluss erheblich, ist der Verkäufer berechtigt, den Preis angemessen anzupassen.

  1. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind – sofern nicht anders vereinbart – vor Produktionsbeginn fällig. Der Verkäufer ist berechtigt, Vorkasse oder Teilvorkasse zu verlangen. Eine Zahlung auf Rechnung ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung zulässig und innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie pauschale Mahnkosten. Der Verkäufer ist berechtigt, bei ausbleibender Zahlung die Produktion zu unterbrechen oder einzustellen. Bereits entstandene Kosten bleiben hiervon unberührt.

  1. Lieferung & Lieferzeiten

Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden. Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Datenfreigabe und Zahlungseingang. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Streik, Energie- oder Lieferkettenausfälle, Zoll- oder Importverzögerungen) berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.

  1. Gefahrübergang

Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Versanddienstleister auf den Kunden über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen Eigentum des Verkäufers. Bei Unternehmern gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt auch für Nebenforderungen. Bei Verarbeitung oder Verbindung erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes.

  1. Produktions- & Toleranzregelungen

Produktionsbedingte Abweichungen bei Farbe, Maß, Gewicht, Materialstruktur oder Veredelung sind branchenüblich und stellen keinen Mangel dar. Maßabweichungen bis ± 2 % gelten als zulässig. Farbabweichungen aufgrund von Stoffchargen, Druckverfahren, Produktionsläufen oder Bildschirmdarstellungen sind technisch unvermeidbar. Dies gilt insbesondere bei Sublimations-, Druck- und Färbeprozessen sowie bei individuellen Anfertigungen.

Produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu ± 5 % der bestellten Menge gelten als branchenüblich und stellen keinen Mangel dar.

11a. Wareneingangskontrolle und Weiterverarbeitung (B2B)

Unternehmer sind verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt einer vollständigen Wareneingangskontrolle zu unterziehen.

Die Wareneingangskontrolle umfasst insbesondere die Prüfung auf:

  • Stückzahl und Größen,
  • offensichtliche Produktions- oder Verarbeitungsmängel,
  • Druck-, Farb- und Designabweichungen,
  • Beschädigungen der Ware.

Erfolgt eine Weiterverarbeitung, Weitergabe oder ein Weiterverkauf der Ware ohne vorherige vollständige Wareneingangskontrolle, gilt die Ware als genehmigt.

Reklamationen, die erst nach Weiterverarbeitung, Weitergabe oder Weiterverkauf geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen, sofern der geltend gemachte Mangel bei ordnungsgemäßer Wareneingangskontrolle erkennbar gewesen wäre.

  1. Mängelanzeige & Gewährleistung
  2. a) Unternehmer (B2B)

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen (§ 377 HGB).

Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen nach Wareneingang in Textform unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt und die Geltendmachung von Mängelrechten ist ausgeschlossen.

Mängelanzeigen, die erst nach Weitergabe, Weiterverkauf oder Nutzung der Ware erfolgen, sind ausgeschlossen, sofern der Mangel bei ordnungsgemäßer Wareneingangskontrolle erkennbar gewesen wäre.  

Reklamationen von Endkunden begründen keine eigenen Ansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer.

Bei berechtigten und fristgerecht angezeigten Mängeln leistet der Verkäufer nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Rücktritt oder Minderung setzen eine erfolglose Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist voraus.

  1. b) Verbraucher (B2C)

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Eine Pflicht zur unverzüglichen Mängelanzeige besteht nicht.

Kein Sachmangel liegt insbesondere vor bei:

  • geringfügigen, branchenüblichen Abweichungen,
  • produktionstechnisch bedingten Abweichungen,
  • Abweichungen von Bildschirmdarstellungen,
  • Abweichungen, die auf einer vom Kunden freigegebenen Vorlage beruhen.
  1. c) Ergänzende Regelungen – kein Sachmangel (B2B und B2C, soweit gesetzlich zulässig)
  • bei Schäden, die nach Gefahrübergang durch Nutzung, Transport, Lagerung oder äußere Einwirkung entstanden sind,
  • bei Rissen, Löchern, Ziehfäden oder Beschädigungen infolge von Hängenbleiben, Reibung oder mechanischer Belastung,
  • bei Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Pflege, Reinigung oder Weiterverarbeitung,
  • bei Abweichungen, die auf subjektiven Erwartungen des Endkunden beruhen.

Der Nachweis, dass ein geltend gemachter Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, obliegt dem Kunden, soweit gesetzlich zulässig.

  1. Rücktritt, Widerruf & Produktionsabbruch

13.1 Rücktritt durch Unternehmer (B2B)

Ein Rücktritt nach Produktionsbeginn ist bei kundenspezifischen Anfertigungen ausgeschlossen. Tritt der Kunde dennoch zurück, ist der Verkäufer berechtigt, sämtliche bis dahin entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

13.2 Beginn der Dienstleistung während der Widerrufsfrist (B2C)

Hat der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass der Verkäufer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistungen beginnt, so hat der Verbraucher im Falle des Widerrufs gemäß § 357 Abs. 8 BGB einen angemessenen Betrag zu zahlen.

Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistungen.

13.3 Kein Widerrufsrecht bei kundenspezifischen Waren

Es besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.

13.4 Produktionsbeginn

Ein Produktionsbeginn liegt insbesondere vor, wenn

  • Materialien bestellt oder reserviert wurden,
  • Produktionskapazitäten eingeplant wurden,
  • Maschinen gerüstet wurden,
  • Druck-, Zuschnitt-, Färbe- oder Veredelungsarbeiten begonnen haben,
  • oder kundenspezifische Vorarbeiten (z. B. Satz-/Datenaufbereitung, Druckdatenaufbereitung, Schnitt-/Größenanpassungen) abgeschlossen wurden.

Ab diesem Zeitpunkt ist eine kostenfreie Stornierung ausgeschlossen.

  1. Haftung

Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Datenverlust oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet nicht für Ansprüche von Endkunden des Kunden, sofern diese nicht auf einem vom Verkäufer zu vertretenden Sachmangel beruhen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

  1. Urheber- & Nutzungsrechte

Der Kunde versichert, über alle erforderlichen Rechte an den übermittelten Inhalten zu verfügen. Der Kunde stellt den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

  1. Rechtswahl & Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für Unternehmer ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Verkäufers.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

12. Mängelanzeige & Gewährleistung

a) Unternehmer (B2B)

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen (§ 377 HGB).

Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen nach Wareneingang in Textform unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen.

Unterbleibt eine fristgerechte Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt und die Geltendmachung von Mängelrechten ist ausgeschlossen.

Mängelanzeigen, die erst nach Weitergabe, Weiterverkauf oder Nutzung der Ware erfolgen, sind ausgeschlossen, sofern der Mangel bei ordnungsgemäßer Wareneingangskontrolle erkennbar gewesen wäre.

Reklamationen von Endkunden begründen keine eigenen Ansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer.

Bei berechtigten und fristgerecht angezeigten Mängeln leistet der Verkäufer nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Rücktritt oder Minderung setzen eine erfolglose Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist voraus.

b) Verbraucher (B2C)

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Eine Pflicht zur unverzüglichen Mängelanzeige besteht nicht.

Kein Sachmangel liegt insbesondere vor bei:

  • geringfügigen, branchenüblichen Abweichungen,
  • produktionstechnisch bedingten Abweichungen,
  • Abweichungen von Bildschirmdarstellungen,
  • Abweichungen, die auf einer vom Kunden freigegebenen Vorlage beruhen.

c) Ergänzende Regelungen – kein Sachmangel (B2B und B2C, soweit gesetzlich zulässig)

  • bei Schäden, die nach Gefahrübergang durch Nutzung, Transport, Lagerung oder äußere Einwirkung entstanden sind,
  • bei Rissen, Löchern, Ziehfäden oder Beschädigungen infolge von Hängenbleiben, Reibung oder mechanischer Belastung,
  • bei Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Pflege, Reinigung oder Weiterverarbeitung,
  • bei Abweichungen, die auf subjektiven Erwartungen des Endkunden beruhen.

Der Nachweis, dass ein geltend gemachter Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, obliegt dem Kunden, soweit gesetzlich zulässig.

13. Rücktritt, Widerruf & Produktionsabbruch

13.1 Rücktritt durch Unternehmer (B2B)

Ein Rücktritt nach Produktionsbeginn ist bei kundenspezifischen Anfertigungen ausgeschlossen.

Tritt der Kunde dennoch zurück, ist der Verkäufer berechtigt, sämtliche bis dahin entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

13.2 Beginn der Dienstleistung während der Widerrufsfrist (B2C)

Hat der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass der Verkäufer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistungen beginnt, so hat der Verbraucher im Falle des Widerrufs gemäß § 357 Abs. 8 BGB einen angemessenen Betrag zu zahlen.

Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistungen.

13.3 Kein Widerrufsrecht bei kundenspezifischen Waren

Es besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.

13.4 Produktionsbeginn

Ein Produktionsbeginn liegt insbesondere vor, wenn
• Materialien bestellt oder reserviert wurden,
• Produktionskapazitäten eingeplant wurden,
• Maschinen gerüstet wurden,
• Druck-, Zuschnitt-, Färbe- oder Veredelungsarbeiten begonnen haben,
• oder kundenspezifische Vorarbeiten (z. B. Satz-/Datenaufbereitung, Druckdatenaufbereitung, Schnitt-/Größenanpassungen) abgeschlossen wurden.

Ab diesem Zeitpunkt ist eine kostenfreie Stornierung ausgeschlossen.

14. Haftung

Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Datenverlust oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

Der Verkäufer haftet nicht für Ansprüche von Endkunden des Kunden, sofern diese nicht auf einem vom Verkäufer zu vertretenden Sachmangel beruhen.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

15. Urheber- & Nutzungsrechte

Der Kunde versichert, über alle erforderlichen Rechte an den übermittelten Inhalten zu verfügen.

Der Kunde stellt den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

16. Rechtswahl & Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für Unternehmer ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Verkäufers.

17. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Your Textile – AGB – Stand Januar 2026

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